Feiertag in einem anderen Bundesland

Was für Pendler gilt

Weil Feiertage in Deutschland Ländersache sind, kommt es regelmäßig vor, dass Wohnort und Arbeitsort unterschiedlich frei haben. Maßgeblich ist der Arbeitsort: Wer in Hessen wohnt und in Bayern arbeitet, hat an Mariä Himmelfahrt frei, sofern die bayerische Arbeitsstätte in einer Gemeinde mit überwiegend katholischer Bevölkerung liegt. Umgekehrt wird an Fronleichnam in Niedersachsen gearbeitet, auch wenn der Wohnort in Nordrhein-Westfalen liegt.

Der Grund: Das Beschäftigungsverbot des § 9 ArbZG knüpft an den Ort an, an dem die Arbeitsleistung tatsächlich erbracht wird. Für Beschäftigte im Homeoffice ist damit in der Regel das Bundesland des Wohnsitzes entscheidend, sofern dort dauerhaft gearbeitet wird - eine ausdrückliche gesetzliche Regelung dazu fehlt, weshalb viele Betriebe die Frage im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung klären.

Besonders viele Grenzfälle gibt es rund um Berlin und Brandenburg, wo Ostersonntag und Pfingstsonntag nur auf brandenburgischer Seite gesetzliche Feiertage sind, sowie zwischen Bayern und seinen Nachbarländern.

Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft, den Betriebsrat oder eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.